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Von 1987 bis heute…

Türkisch Islamische Stiftung für die Schweiz

Diyanet Bestattungsfonds Werbefilm

Der Bestattungsfonds wurde gegründet, um Menschen in der schwierigen Situation eines Todesfalls in jeder Hinsicht zu unterstützen. Unsere Stiftung führt für ihre Gönnerinnen und Gönner sowie deren Familien die Transferabwicklung des Leichnams in das Heimatland aus und übernimmt jegliche Kosten. Die Eintrittsbeiträge werden nach Alterskategorien festgesetzt.

Wer beim Bestattungsfond Gönner/in werden möchte, muss das Online Anmeldeformular ausfüllen und abschicken.Die Gönnerschaft gilt für das laufende Kalenderjahr. Sie tritt 90 Tage nach der Einzahlung der Eintrittsgebühr und Jahresgebühr in Kraft.Ausnahme: Bei Naturkatastrophen, Gewalttaten oder Unfällen gilt der 3 Tage-Karenzfrist, nachdem die Spende in das entsprechende Konto eingegangen ist.

  • Der/die Gönner/in selbst
  • Der/die Ehepartner/in, welche/r in der Schweiz wohnhaft ist
  • Nicht volljährige Kinder des Gönners/ der Gönnerin, die in der Schweiz leben
Alter 18-30   Eintrittsbeitrag CHF 0.- + Jahresbeitrag
Alter 31-40   Eintrittsbeitrag CHF 120.- + Jahresbeitrag
Alter 41-50   Eintrittsbeitrag CHF 200.- + Jahresbeitrag
Alter 51-60   Eintrittsbeitrag CHF 250.- + Jahresbeitrag
Alter 61-70   Eintrittsbeitrag CHF 400.- + Jahresbeitrag
Über 71   Eintrittsbeitrag CHF 750.- + Jahresbeitrag

Die Gönner des Bestattungsfonds sind verpflichtet, den jährlichen Beitragsanteil zu zahlen. Dieserergibt sich aus der Summe der Kostender Beerdigungen innerhalb eines Jahres geteilt durch die Anzahl der Gönner. Die jährlichen Kosten pro Familie beturg CHF 79.- im Jahr 2017 und liegt im Jahr 2018 bei CHF 76.- (Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Verordnung).

  1. Den Todesfall unverzüglich folgender Nummer 079 191 30 30 melden (telefonische Beratung rund um die Uhr).
  2. Todesfall je nach Fall bei folgenden Stellen melden:
    • Dem Hausarzt, wenn die Person zu Hause verstorben ist.
    • Der Polizei bei Unfällen.
  1. Bereithalten folgender Unterlagen:
    • Todesbescheinigung (bei Todesfall zu Hause vom Hausarzt verlangen)
    • Reisepass und die ID des/der Verstorbenen
    • Geburtsschein des/der Verstorbenen
    • Internationales Ehedokument
  1. Bei Bestattungen in der Schweiz:
    • Religiöse Waschung des/der Verstorbenen.
    • Religiöse Totengebet im Hof der Moschee.
    • Bestattung des/der Verstorbenen auf dem von der Gemeinde zugewiesenen Friedhof.
  1. Ausfuhr des Leichnams ins Ausland:
    • Religiöse Waschung des/der Verstorbenen.
    • Kosten des Transportes des Leichnams zum Bestattungsort auf dem Land- oder Luftweg.
    • Kosten des Transportes zu einem Flughafen in der nähe des Bestattungsortes (weltweit).
    • Reisekosten für zwei Angehörige des/der Verstorbenen zum Bestattungsort in Europa.