Von 1987 bis heute…
Türkisch Islamische Stiftung für die Schweiz
Diyanet Bestattungsfonds Werbefilm
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Der Bestattungsfonds wurde gegründet, um Menschen in der schwierigen Situation eines Todesfalls in jeder Hinsicht zu unterstützen. Unsere Stiftung führt für ihre Gönnerinnen und Gönner sowie deren Familien die Transferabwicklung des Leichnams in das Heimatland aus und übernimmt jegliche Kosten. Die Eintrittsbeiträge werden nach Alterskategorien festgesetzt.
Wer beim Bestattungsfond Gönner/in werden möchte, muss das Online Anmeldeformular ausfüllen und abschicken.Die Gönnerschaft gilt für das laufende Kalenderjahr. Sie tritt 90 Tage nach der Einzahlung der Eintrittsgebühr und Jahresgebühr in Kraft.Ausnahme: Bei Naturkatastrophen, Gewalttaten oder Unfällen gilt der 3 Tage-Karenzfrist, nachdem die Spende in das entsprechende Konto eingegangen ist.
Alter 18-30 | Eintrittsbeitrag | CHF 0.- + Jahresbeitrag |
Alter 31-40 | Eintrittsbeitrag | CHF 120.- + Jahresbeitrag |
Alter 41-50 | Eintrittsbeitrag | CHF 200.- + Jahresbeitrag |
Alter 51-60 | Eintrittsbeitrag | CHF 250.- + Jahresbeitrag |
Alter 61-70 | Eintrittsbeitrag | CHF 400.- + Jahresbeitrag |
Über 71 | Eintrittsbeitrag | CHF 750.- + Jahresbeitrag |
Die Gönner des Bestattungsfonds sind verpflichtet, den jährlichen Beitragsanteil zu zahlen. Dieserergibt sich aus der Summe der Kostender Beerdigungen innerhalb eines Jahres geteilt durch die Anzahl der Gönner. Die jährlichen Kosten pro Familie beturg CHF 79.- im Jahr 2017 und liegt im Jahr 2018 bei CHF 76.- (Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Verordnung).